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Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

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Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, (…).

Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, (…), dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, (…).

Zur Umsetzung (…) wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.“ – so weit so gut in aller Kürze…

  • Ist mein Unternehmen betroffen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständiges Prüfungsorgan hat in seinem veröffentlichten Merkblatt die entscheidenden Kriterien klar vorgegeben:

  • Jedes Unternehmen ab 250 Mitarbeiter (egal ob im Alleinstellungsmerkmal oder durch Verbundenheit mit anderen Unternehmen) ist vom Geltungsbereich des EDL-G betroffen.
  • Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gelten die finanziellen Schwellenwerte von über 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.
  • Was habe ich für Möglichkeiten?

Es gibt drei verschiedene Instrumente zur Erfüllung der Pflichten nach dem EDL-G:

  1. Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247

  2. Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001

  3. Einführung eines EMAS-validierten Umweltmanagementsystems

  • Wer hilft mir bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung?

STIV informiert Sie über die Auswahl der oben genannten Möglichkeiten – individuell auf Sie zugeschnitten und übernimmt für Sie im Anschluss sowohl die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247 als auch die Einführung und Umsetzung eines EnMS nach DIN EN ISO 50001.

  • Wann muss eine Entscheidung fallen?

Die Frist zur Umsetzung der Pflichtaufgaben aus dem EDL-G ist sehr knapp bemessen. Stichtag ist der 05.12.2015! Bis zu diesem Zeitpunkt muss entweder das Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt oder mit der Einführung der höherwertigen Managementsysteme begonnen werden.

  • Was ist der nächste Schritt?

Unsere Auditoren erstellen Ihnen gern ein auf Ihr Unternehmen und Ihre Vorstellungen abgestimmtes Angebot – nehmen Sie über das Kontaktformular oder per Telefon einfach Kontakt zu uns auf.