Was auch immer Sie interessiert, fragen Sie die Spezialisten von STIV

  • DIN – Deutsches Institut für Normung
  • ISO – International Organization for Standardization
  • Audit – Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Audit-nachweisen und zu deren objektiver Auswertung. Hierbei wird ermittelt, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind.
  • Auditkriterien – Verfahren, Vorgehensweisen oder Anforderungen, die als Bezugsgrundlage (Referenz) verwendet werden, anhand derer ein Vergleich mit dem Auditnachweis erfolgt.
  • Auditor – Für die Durchführung eines Audits qualifizierte Person.
  • Aufzeichnung – Eine Aufzeichnung ist ein Dokument, welches erzielte Ergebnisse darstellt oder einen Nachweis ausgeführter Tätigkeiten enthält.
  • DIN EN ISO 50001 – Anforderungen und Anleitung zur Anwendung der ISO 50001; Deutsche Fassung DIN EN ISO 50001:2011.
  • DIN EN 16247-1 – Leitfaden zur Durchführung eines Energieaudits, Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
  • Energie – Energie in Form von Elektrizität, Brennstoffen, Wärme, Dampf, Druckluft oder vergleichbaren Medien.
  • Energieaspekt – Tätigkeiten, Waren oder Dienstleistungen einer Organisation die in irgendeiner Form Auswirkung auf die Energienutzung oder den Energieverbrauch haben.
  • Energieeffizienz – Verhältnis oder eine andere quantitative Beziehung zwischen einer erzielten Leistung bzw. einem Ertrag an Dienstleistungen, Gütern oder Energie und der eingesetzten Energie.
  • Energiemanagementbeauftragter (EnMB) – Beauftragte(r) der Unternehmensleitung für die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung eines EnMS.
  • Energiemanagementsystem (EnMS) – Gesamtheit miteinander zusammenhängender oder interagierender Elemente zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele, sowie Prozesse und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele.
  • Energieeinsatz – Art bzw. Methode der Anwendung von Energie z. B. Lüftung, Beleuchtung etc..
  • Energiepolitik – Erklärung der Organisation über ihre Absichten und Prinzipien bezüglich ihrer energetischen Leistung, die den Rahmen für entsprechende Aktivitäten bildet.
  • kontinuierliche Verbesserung – wiederkehrender Prozess, der eine Verbesserung der Leistung zum Ergebnis hat.
  • SpaEfV – Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung).
  • Zertifizierung – Verfahren nach dessen erfolgreichem Ablauf ein unparteiischer Dritter einer Organisation ein Zertifikat ausstellt.
Wir suchen für Sie den günstigsten Anbieter und übernehmen den Schriftverkehr. Selbstverständlich überwachen wir Ihre Verträge und kündigen sofort im Falle eines überproportionalen Preisanstiegs.
Ausgangsbasis unserer Überlegungen sind Ihre Lastgangdaten und eine kumulierte Jahresrechnung, die Vertragsdauer sowie Auskunft darüber, ob Sie aus der Niederspannung oder Mittelspannung versorgt werden.

Der deutsche Strommarkt war lange Zeit (bis 1998) ein Monopolmarkt. Bis dato gab es keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Die Preisgestaltung lag einzig und allein in den Händen der Stromversorger oder Stadtwerken. Seit 1998 hat sich das Bild durch die Liberalisierung des Strommarktes stark verändert und plötzlich ergab sich die Chance, bis zu 50% der Stromkosten einzusparen. Zwischenzeitlich lag das Einsparpotenzial bei knapp 20%. Trotz der interessanten Perspektiven überwiegen immer noch die Berührungsängste. Die Wechselabsichten stehen noch in keinem Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Einsparchancen.
Das Risiko etwas falsch zu machen, geht gegen Null. Durch die Regelung der Netzte ist die Administration sehr einfach. Der potentielle Wechsler wird nie ohne Strom sein, da der Grundversorger in der Versorgungspflicht ist. Das bedeutet, sollte der Wechsel nicht gleich funktionieren, versorgt der örtliche Stromversorger Sie so lange im allgemeinen Tarif, bis der Wechsel vollzogen ist. Im schlimmsten Fall warten Sie einfach 4-8 Wochen länger auf den günstigen Strom.

Ein klares Ja! Die Regelung der Netze und die Überwachung der Stromanbieter führen zu keiner Versorgungslücke.
Meist sind dann ganze Straßen oder sogar Ortsteile betroffen. In dem Fall ist selbstverständlich der Netzanbieter dafür zuständig, der im Übrigen Geld für die Durchleitung bekommt für jeden Kunden, der zu einem anderen Anbieter wechselt.
Sicher ist, dass die Stadtwerke sich der Preispolitik der anderen Anbieter anpassen und umgekehrt – das hat die jüngste Vergangenheit eindeutig gezeigt. Ein Strompreis ist zusammengesetzt aus Steuern (Stromsteuer), Gesetze (EEG und KWKG), Durchleitung und Strompreise. Sollte nach dem Wechsel Ihr neuer Anbieter die Preise erhöhen, können Sie davon ausgehen, dass die Kalkulation es verlangt. Ihre Stadtwerke ziehen bestimmt nach oder vor. Das Sparpotenzial bleibt – nur auf angepasstem Preisniveau – im Regelfall gleich.